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Put-Option

Verkaufsoption bzw. der zugrunde liegende Vertrag, durch den der Käufer der Option das Recht erwirbt, einen bestimmten Bezugswert innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis (Basispreis) zu verkaufen. Der Kontrahent dieses Vertrags wird Stillhalter (in Geld) genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option (Verfallstermin) die vereinbarte Kaufsumme jederzeit zur Verfügung haben muss. Dafür erhält er vom Erwerber des Put eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Der Käufer eines Put rechnet mit fallenden Kursen und profitiert durch die Option überproportional. Ist er schon im Besitz des Bezugswerts, kann er sich auf diese Weise gegen Verluste absichern. Bei tatsächlich gefallenen Kursen hat er dann im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Er kann die Option mit Gewinn verkaufen und damit den eingetretenen Kursverlust auf den Bezugswert wahrscheinlich ungefähr ausgleichen; er kann aber auch den Bezugswert verkaufen und mit dem Put auf einen weiteren Kursverfall spekulieren. Der Verkäufer eines Put erwartet dagegen steigende oder zumindest stagnierende Kurse; in diesem Fall wird sein Kontrahent die Option kaum ausüben, sodass er die vereinnahmte Optionsprämie als Gewinn verbuchen kann. Da dieser Stillhalter (in Geld) aber die Papiere auch abnehmen muss, wenn sie wider Erwarten massive Kursverluste verzeichnen, ist sein Risiko erheblich. Gegensatz: Call-Option