Plusankündigung

Kurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder nachbörslichen Handel, der eine Veränderung des Wertpapierkurses nach oben um mindestens 5% bei Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen signalisiert (+), bei Doppelplusankündigung (++) um mindestens 10%. Gegensatz: Minusankündigung