Obligation

Dem ursprünglichen Sinn nach ein festverzinsliches Wertpapier, durch das sich der Aussteller (Emittent/Schuldner) gegenüber dem Inhaber der Urkunde zur Zahlung eines bestimmten Betrages zzgl. einer entsprechenden Vergütung (Zinsen) für das zur Verfügung gestellte Kapital verpflichtet. Je nach Herausgeber unterscheidet man zwischen Kommunal-, Bank- und Industrieobligationen. Der Begriff Obligation ist übergeordnet zu Anleihen, Pfandbriefen usw. In Deutschland wird das Wort allerdings hauptsächlich im Zusammenhang mit der fünfjährigen Bundesanleihe gebraucht, um diese von der zehnjährigen zu unterscheiden. Weitaus gebräuchlicher ist es in der Schweiz, womit rechtlich ein Schuldverhältnis bezeichnet wird. Ansonsten wird dort das Wort Obligation auch für Anleihen gebraucht.