Depotstimmrecht

Aktionären steht auf Hauptversammlungen ein Stimmrecht, i.d.R. in Höhe ihres Anteils am Aktienkapital zu. Verzichtet der Anleger auf die Wahrnehmung des Stimmrechts, kann er dieses  im Einzelfall nach genau spezifizierten Weisungen, üblicherweise mittels Pauschalerklärung an die depotführende Bank übertragen.